Gewerbegebiet und Natur gehen Hand in Hand!

✦ Erhaltung des regionalen Grünzuges

Der Gewerbegebietsstandort liegt im Randbereich des regionalen Grünzuges, weshalb der Nachweis erbracht werden musste, dass die Funktionen des Grünzuges (Bioklimatische Funktion, Siedlungsgliederungs- und Erholungsfunktion) durch das künftige Gewerbegebiet nicht beeinträchtigt werden. Um die möglichen bioklimatischen Auswirkungen zu prüfen, hat die Gemeinde ein entsprechendes Gutachten des Deutschen Wetterdienstes eingeholt. Dieser schreibt in seiner Stellungnahme vom 25.01.2010, dass aus klimatischer Sicht eine Bebauung ohne wesentliche Auswirkung auf den regionalen Grünzug ist.

✦ Maßnahmen zum Wohl der Libellenart „Helm-Azurjungfer“

In Nachbarschaft des beabsichtigten Gewerbegebietsstandortes befinden sich der „Tiefe Graben“ und der Schleißheimer Kanal, beides Lebensräume der seltenen Libellenart Helm-Azurjungfer. Die Lebensraumansprüche der Libelle sind in den Planüberlegungen durch das Freihalten von grünen Pufferstreifen entlang der Gewässerabschnitte berücksichtigt worden. Im Bereich der Ausgleichsfläche kann der Lebensraum der Libelle sogar noch ausgeweitet werden.